Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
18.10.2021
| Kategorie
Steuerlexikon

Krankengeldzuschuss – Rekonvaleszenz ohne finanzielle Sorgen

Wer zahlt Krankengeldzuschuss?

Im Falle einer Krankheit eines Arbeitnehmenden ist der Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, in den ersten sechs Wochen der Krankheit das volle Gehalt als Entgeltfortzahlung weiter auszuzahlen. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse diese Aufgabe und bezahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds liegt meist bei 70 % des Bruttoarbeitslohns.

Damit der Arbeitnehmende keinen finanziellen Nachteil aus der Krankheit zieht, kann der Arbeitgebende mit einem Krankengeldzuschuss das Krankengeld der Kasse aufstocken. Der Zuschuss ist üblicherweise so hoch, dass der Arbeitnehmende zusammen mit dem Krankengeld wieder den Betrag des regulären Gehalts ausgezahlt bekommt.

Folgende Punkte müssen beim Krankengeldzuschuss beachtet werden:

  • Der Krankengeldzuschuss ist nicht obligatorisch, wird aber oft in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen festgehalten.
  • Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können den Krankengeldzuschuss ihres Arbeitgebenden in Anspruch nehmen.
  • Der Krankengeldzuschuss des Arbeitgebenden wird steuerrechtlich wie Arbeitslohn gewertet und ist damit lohnsteuerpflichtig.
  • Übersteigt die Summe des Krankengeldes und des Krankengeldzuschusses das reguläre Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 €, bleibt er auch sozialabgabefrei.
  • Hierbei handelt es sich allerdings um eine Freigrenze, so dass bei Überschreitung der gesamte Krankengeldzuschuss beitragspflichtig wird.
  • Neben dem Krankengeld und dem Krankengeldzuschuss fließen auch sonstige Einnahmen in die Freigrenze mit ein. Dies kann zum Beispiel ein geldwerter Vorteil sein, der aus einem Benefit entsteht, oder vermögenswirksame Leistungen.
Benefit Report
Benefit Report 2024

Ihr kompakter Leitfaden zu den wichtigsten Benefit-Bausteinen

Kostenfrei herunterladen
Alles über Essenszuschüsse

Ihr Leitfaden zur Einführung des beliebten Benefit-Bausteins

Kostenfrei herunterladen

Benefit Report
Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

essenszuschuss
Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen
Wer zahlt Krankengeldzuschuss?
Dropdown Plus
Mit dem Krankengeldzuschuss kann ein Arbeitgebender das Krankengeld von meist 70 % des Bruttolohns aufstocken, das die Krankenkasse ab der 7. Krankenwoche auszahlt.
Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss?
Dropdown Plus
Die Summe aus Krankgeldzuschuss vom Arbeitgebenden und Krankengeld von der Krankenkasse ergibt im Regelfall zusammen 100 % des Bruttolohns. So stellt der Arbeitgebende sicher, dass der kranke Arbeitnehmende auch ab der 7. Krankheitswoche das volle Gehalt ausgezahlt bekommt.
Wann wird der Krankengeldzuschuss gezahlt?
Dropdown Plus
Der Arbeitgebende kann den Krankengeldzuschuss ab der 7. Krankheitswoche auszahlen, also zusammen mit dem Beginn der Auszahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse.
Team Hrmony
Presse & Unternehmenskommunikation
Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Das könnte Sie auch interessieren:
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!


Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren
Digitale Benefits von Hrmony