Ja, der Hrmony Sachbezug kann zusammen mit anderen Mitarbeiterbenefits angeboten werden. Wichtig ist hierbei zu beachten, wie der jeweilige Benefit steuerrechtlich betrachtet wird. Fallen mehrere Benefits in den Geltungsbereich der 50 € Freigrenze, darf die Summe der eingesetzten Benefits den Wert von 50 € nicht übersteigen.
Andere Benefits, wie der Hrmony Essenszuschuss, lassen sich noch einfacher mit dem Hrmony Sachbezug kombinieren, da in diesem Fall die gesamten 50 € für den Hrmony Sachbezug aufgewendet werden können. Liegt für einen Benefit ein eigener Sachbezugswert vor, wie beim Essenszuschuss, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser zusätzlich zum 50€ Sachbezug eingeführt werden kann.