Ja, Hrmony Mobilität kann zusammen mit anderen Mitarbeiterbenefits angeboten werden. Wichtig ist hierbei zu beachten, wie der jeweilige Benefit steuerrechtlich betrachtet wird. Fallen mehrere Benefits in den Geltungsbereich der 50 € Sachbezug Freigrenze, darf die Summe der eingesetzten Benefits den Wert von 50 € nicht übersteigen.
Andere Benefits, wie der Hrmony Essenszuschuss, lassen sich noch einfacher mit Hrmony Mobilität kombinieren, da in diesem Fall die gesamten 50 € für Hrmony Mobilität aufgewendet werden können.