Warum digitale Essensmarken von Hrmony in Unternehmen Geld sparen?
Grund dafür ist das deutsche Steuergesetz.
Grundsätzliches zur Verpflegung durch den Arbeitgebenden.
Lediglich 0,5 % aller deutschen Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitenden eine Verpflegung in der firmeneigenen Kantine. Dabei handelt es sich vornehmlich um Großunternehmen der Industrie.
Die restlichen 99,5 % besitzen keine Kantine und schicken ihre Arbeitnehmenden während der Mittagspause in externe Restaurants und Imbisse. Wie eine Umfrage von Statista ergab, kauften 29 % der auswärts speisenden Arbeitnehmenden im Jahr 2014 ein Sandwich aus den umliegenden Geschäften, 22,8 % gingen zu einem Schnellimbiss und 14,4 % nutzten die Mittagstisch-Angebote nahe gelegener Restaurants.
Dennoch können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden gemäß den Lohnsteuerrichtlinien § 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG. LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2; R31 Abs. 7 Nr. 4 cc., s.u. einen steuerfreien Zuschuss zum Essen in Form von Essensmarken oder Verpflegungsschecks zukommen lassen. Das ist einer der Gründe, warum digitale Essensmarken in Unternehmen Geld sparen.
Bisher griffen viele Arbeitgebende auf sogenannte Verpflegungs-Scheckhefte zurück, um Geld zu sparen. Mit dem Hrmony Essenszuschuss entfallen diese. Fazit: Mit Hrmony können Sie auf smarte Weise an Lohnnebenkosten sparen. Ihre Mitarbeitenden erhalten mehr Netto – eine Win-Win Situation für beide Seiten.
Was sind digitale Essensmarken?
Mit traditionellen Essensmarken gewähren Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden einen steuerfreien Zuschuss pro Mahlzeit und senken damit ihre Lohnnebenkosten. Die Mitarbeitenden gehen günstiger essen, indem sie die „Gutscheine“ in Restaurants, Cafés, etc. einlösen. Der Nachteil: Nicht jede gastronomische Einrichtung akzeptiert diese Gutscheine. Darüber hinaus müssen diese Gutscheine immer in Papierform vorliegen.
Digitale Essensmarken, wie beim Hrmony Essenszuschuss, hingegen sind flexibel und intelligent – ein weiterer Grund, warum digitale Essensmarken in Unternehmen Geld sparen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Essensmarken agiert die digitale Variante ausschließlich online. Das bedeutet: Gehen Mitarbeitende essen, legen sie in dem gastronomischen Betrieb keine Essensmarken mehr vor. Sie fotografieren lediglich den Beleg ihrer Mahlzeit ab und schicken diesen per Smartphone oder E-Mail an Hrmony.
Der Betrag der digitalen Essensmarke für die Mahlzeit wird dem jeweiligen Mitarbeiter-Konto sofort gutgeschrieben. Übersteigt der Wert der digitalen Essensmarke den Wert der Mahlzeit, behalten die Mitarbeitenden die Differenz als Guthaben. Der Clou: Mit digitalen Essensmarken können Arbeitnehmende künftig überall essen!
Warum digitale Essensmarken in Unternehmen praktisch sind
Waren bisher Restaurantschecks oder Essensmarken aus Papier die Regel, setzen sich in deutschen Unternehmen digitale Essensmarken immer mehr durch. Grund hierfür ist neben dem minimalen Verwaltungsaufwand auch die komplett kostenneutrale Einführung der digitalen Essensmarken per Gehaltsumwandlung.
Auch die jährliche Ersparnis an Lohnnebenkosten von über 1.382,40 € pro Mitarbeiter:in ist für den Arbeitgebenden ein attraktiver Faktor. Noch ein Grund mehr, warum digitale Essensmarken in Unternehmen Geld sparen.
Je nach Variante der digitalen Essensmarken spart der Arbeitgebende in einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden jährlich bis zu 69.000 €.
Viele Unternehmen greifen zu digitalen Essensmarken, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Da bei digitalen Essensmarken die gesamte Abwicklung online erfolgt, entsteht für das Unternehmen keinerlei zusätzlicher Aufwand. Der Betrag der digitalen Essensmarke wird direkt bei Einreichung des Belegs online abgezogen. Damit entfällt die Einreichung, die Verwaltung und Kontrolle von Belegen seitens des Arbeitgebenden.