Für Digitale Essensmarken gilt, dass es sich um einen steuerfreien Zuschuss zur arbeitstäglichen Mahlzeit handelt. Entsprechend können alle Speisen und Lebensmittel erstattet werden, die für die arbeitstägliche Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind. Dabei ist es egal, ob Sie im Restaurant essen, im Supermarkt einkaufen oder über einen Lieferdienst bestellen. Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Wenn sich auf dem Beleg zusätzlich zu Lebensmitteln auch solche Artikel befinden, werden diese durch unsere Belegprüfung herausgerechnet.