Digitale Essensmarken sind ein steuerfreier Zuschuss zur arbeitstäglichen Mahlzeit.
Entsprechend können alle Speisen und Lebensmittel erstattet werden, die für die arbeitstägliche Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind. Dabei ist es egal, ob du ins Restaurant gehst, im Supermarkt einkaufst oder über einen Lieferdienst bestellst.
Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Als nicht erstattungsfähige Einheiten zählen ebenfalls Tiernahrung und Pulver-Ergänzungs-Produkte, die nicht unmittelbar verzehrbar sind.
Sollten sich solche Artikel auf dem Beleg befinden, werden diese durch unsere Belegprüfung herausgerechnet und können daher auf dem Beleg enthalten sein.
Ein getrennter Einkauf im Supermarkt ist mit Hrmony daher nicht nötig.