Digitale Essensmarken – Das Benefit Trendthema

Was HR-Verantwortliche jetzt wissen müssen, ganz kompakt:

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am Mittwoch, 29. September 2021 10:45 – 11:45 Uhr‍

30min Vortrag & 30min für Ihre Fragen.

Warum entscheiden sich Unternehmen wie Unilever, die Otto-Gruppe und viele Volksbanken & Sparkassen für Digitale Essensmarken als Benefit für Mitarbeitende? Ganz einfach: Essen & Einkaufen betrifft alle Ihre Mitarbeitenden und der Benefit ist überall für Essen und Einkäufe einlösbar, ganz flexibel und auch im Homeoffice.

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Digitale Essensmarken: Der Benefit für alle Ihre Mitarbeitenden. Essen & Einkaufen steuerfrei, überall.

Essen & Einkaufen ist für alle Ihre Mitarbeitenden gleichermaßen relevant. Egal ob im Büro oder im Homeoffice. Digitale Essensmarken sind ein vom Gesetzgeber gewährter Steuerfreibetrag für Mahlzeiten, ähnlich wie das Dienstfahrrad oder die betriebliche Altersvorsorge. Mit Digitalen Essensmarken bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss – auch ohne zusätzliches Budget. Dennis Ortmann von Hrmony erklärt, wie einfach Sie Ihren Mitarbeitenden diesen Vorteil ermöglichen.

Dennis Ortmann
Geschäftsführer bei Hrmony
Speaker

Was ist ein steuerfreier Benefit?

Warum ermöglicht der Gesetzgeber geldwerte Vorteile beim Essen & Einkaufen und worauf müssen Unternehmen achten, um steuerliche Vorteile bei Benefits für Mitarbeitende auszuschöpfen? Kay Müller von Hrmony erklärt Ihnen, wo Sie die Rechtsgrundlagen finden und warum es möglich ist Digitale Essensmarken einzuführen, auch wenn Sie bereits andere Benefits im Einsatz haben. Erfahren Sie zudem, was die Vorteile im Vergleich zu klassischen Papiermarken (Restaurantschecks) sind, für Arbeitgebende & Arbeitnehmende.

Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Ersparnis für Ihr Unternehmen pro Jahr: 23.292,00 €
Benefit-Vorteil für Ihre Mitarbeiter pro Jahr: 76.128,00 €

Hrmony – Attraktive Benefits im Homeoffice - Wichtigste Informationen vorab:
Digitale Essensmarken sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar.

1.) Homeoffice:
Die Nutzung von Digitale Essensmarken im Homeoffice ist explizit gestattet und sie können vollumfänglich genutzt werden.

2.) Kurzarbeit:
Digitale Essensmarken können auch während der Kurzarbeit eingesetzt werden.

3.) Kosten senken:
Digitale Essensmarken erhöhen die Nettovorteile Ihrer Mitarbeiter und sparen Ihnen als Arbeitgeber Lohnnebenkosten.

Zudem: Lieferdienste - Supermärkte - Bäckereien.
Mitarbeiter müssen sich weiterhin verpflegen. Dafür können Belege von Lieferdiensten oder Supermarkt Belege mit Lebensmitteln zur Erstattung eingereicht werden.

Hinweis: Bei Supermarkt Belegen müssen Non-Food Artikel nicht getrennt eingekauft werden. Unsere Belegprüfung filtert diese Artikel heraus. Unterstützen Sie in dieser Zeit außerdem Ihre lokale Bäckerei, über einen Essenszuschuss Ihres Arbeitgebers.
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