Digitale Essensmarken in Zeiten von Corona: Was HR-Verantwortliche jetzt wissen müssen!

Die aktuellen Themen: Homeoffice, Kurzarbeit, (Lohn-)Kosten senken - Erleben Sie im 30 Minuten Experten-Webinar, was Sie als HR-Verantwortliche jetzt wissen müssen und wie Sie handeln können.

Mittwoch, 06.05.2020, 10 Uhr

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Speaker

(Lohn-)Kosten dauerhaft senken - mit Benefits

Mit Digitalen Essensmarken haben wir eine klassische Win-Win Situation: Mitarbeitende haben mehr Netto vom Brutto und Arbeitgebende sparen Lohnkosten! - Das Heilmittel für Unternehmen?
Dennis Ortmann von Hrmony erklärt ausführlich an einer Beispielrechnung, wo sie Lohnkosten einsparen lassen und zugleich Mitarbeitende mehr Netto vom Brutto generieren. Als Gehaltszuzahlung oder Umwandlung, beides geht und wir zeigen es Ihnen genau.

Dennis Ortmann
Vertriebsleiter bei Hrmony
Speaker

Was müssen Sie in der Praxis beachten?

Auch Ihr Unternehmen muss sich aktuell sicherlich mit Themen wie Homeoffice, Kurzarbeit und Senkung von Lohnkosten befassen. Deniz Caglayan von Hrmony erklärt, wie einfach Sie Digitale Essensmarken in der Praxis einführenund verwalten, auch in turbulenten Zeiten.

Deniz Caglayan
Leiter Operations bei Hrmony
Speaker

Dienstfahrrad, Jobticket & Co. - Was gibt es zu beachten?

Sie haben verschiedene Benefits im Einsatz und wissen nicht, wie Sie sich aktuell verhalten sollen? Kay Müller, Wirtschaftsjurist bei Hrmony, bringt Licht ins Dunkel! Dienstfahrrad, Jobticket, betriebliche Altersvorsorge & co. Was müssen Sie beachten? Wir erklären es und gehen auf Ihre Fragen ein.

Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Ersparnis für Ihr Unternehmen pro Jahr: 23.292,00 €
Benefit-Vorteil für Ihre Mitarbeiter pro Jahr: 76.128,00 €

Hrmony – Attraktive Benefits im Homeoffice - Wichtigste Informationen vorab:
Digitale Essensmarken sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar.

1.) Homeoffice:
Die Nutzung von Digitale Essensmarken im Homeoffice ist explizit gestattet und sie können vollumfänglich genutzt werden.

2.) Kurzarbeit:
Digitale Essensmarken können auch während der Kurzarbeit eingesetzt werden.

3.) Kosten senken:
Digitale Essensmarken erhöhen die Nettovorteile Ihrer Mitarbeiter und sparen Ihnen als Arbeitgeber Lohnnebenkosten.

Zudem: Lieferdienste - Supermärkte - Bäckereien.
Mitarbeiter müssen sich weiterhin verpflegen. Dafür können Belege von Lieferdiensten oder Supermarkt Belege mit Lebensmitteln zur Erstattung eingereicht werden.

Hinweis: Bei Supermarkt Belegen müssen Non-Food Artikel nicht getrennt eingekauft werden. Unsere Belegprüfung filtert diese Artikel heraus. Unterstützen Sie in dieser Zeit außerdem Ihre lokale Bäckerei, über einen Essenszuschuss Ihres Arbeitgebers.
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