Essen & Einkaufen ist für alle Ihre Mitarbeitenden gleichermaßen relevant. Egal ob im Büro oder im Homeoffice. Digitale Essensmarken sind ein vom Gesetzgeber gewährter Steuerfreibetrag für Mahlzeiten, ähnlich wie das Dienstfahrrad oder die betriebliche Altersvorsorge. Mit Digitalen Essensmarken bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss – auch ohne zusätzliches Budget. Dennis Ortmann von Hrmony erklärt, wie einfach Sie Ihren Mitarbeitenden diesen Vorteil ermöglichen.
Wir bringen Licht ins Dunkel und erläutern Ihnen die neuen Regelungen zum Thema Sachbezüge & Geldleistungen! Sachbezüge im Rahmen der 44€-Regelung und des § 37b EStG wurden stark eingeschränkt. Ab dem 01.01.22 müssen sie die strengen Kriterien des ZAG erfüllen. Weiterhin bestätigt das BMF-Schreiben, dass Gehaltsumwandlungen im Rahmen der 44€-Regelung bereits ab dem 01.01.20 nicht mehr möglich sind.
Hrmony – Attraktive Benefits im Homeoffice - Wichtigste Informationen vorab:
Digitale Essensmarken sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar.