Sachbezugswert 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Die Sachbezugswerte spielen eine zentrale Rolle in der Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung, da sie festlegen, wie bestimmte Sachleistungen, wie Verpflegung und Unterkunft, steuer- und sozialversicherungspflichtig bewertet werden. Mit dem 1. Januar 2025 treten die neuen Sachbezugswerte 2025 in Kraft. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Änderungen, ihre Hintergründe und Bedeutung.
Was ist der Sachbezugswert?
Der Sachbezugswert regelt, welchen monetären Wert Arbeitgebende Sachleistungen wie Mahlzeiten oder Unterkünfte zuordnen müssen. Diese Werte, festgelegt durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), dienen als Basis für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung solcher Leistungen.
Der Sachbezugswert 2025 ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zusatzleistungen wie einen digitalen Essenszuschuss zu gewähren. Diese zählen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, werden jedoch nicht als Geldleistung erbracht.
Der Sachbezugswert wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Die Grundlage für eine Anpassung des Werts ist der Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Über einen Zeitraum von 12 Monaten werden dafür die Verbraucherpreise für Lebensmittel und Getränke in Deutschland geprüft.
Was sich beim Sachbezugswert 2025 ändert
Im Jahr 2025 steigt der maximale steuerfreie Essenszuschuss für Arbeitnehmende erneut. Pro Arbeitstag dürfen Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit bis zu 7,50 € unterstützen (statt 7,23 € im Vorjahr).
Der maximale Sachbezugswert 2025 beträgt in diesem Fall dann 4,40 € für eine Mahlzeit, zuzüglich eines Arbeitgeberzuschusses von bis zu 3,10 €. Damit können Mitarbeitende bis zu 112,50 € pro Monat als Essenszuschuss erhalten.
Was der Sachbezugswert 2025 für Mitarbeitende bedeutet
Für die Mitarbeitenden ändert sich nicht viel. Sie können den Hrmony Essenszuschuss wie gewohnt nutzen und erhalten in 2025 eine tägliche Erstattung von bis zu 7,50 € statt maximal 7,23 €. Im Monat steigt die Höchstgrenze somit auf bis zu 112,50 € bzw. 1.350 € im Jahr.
„Unsere Auswertungen haben jedoch ergeben, dass 70 Prozent aller digital eingereichten Belege eine Belegsumme von über 12 Euro haben.Diese Mitarbeitenden erreichen also meistens bereits die neue Erstattungssumme von 7,50 Euro, die folglich steuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden kann“, sagt Dennis Ortmann, Geschäftsführer und Co-Founder der Hrmony GmbH mit Sitz in Berlin.
Die neuen Sachbezugswerte 2025 bringen für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen Chancen: Sie gewährleisten eine faire Bewertung von Sachleistungen, bieten steuerliche Vorteile und unterstützen eine zeitgemäße Personalpolitik. Unternehmen, die ihre Benefits strategisch anpassen, können die Änderungen optimal nutzen, um ihre Attraktivität als Arbeitsplatz zu steigern.
Entwicklung des Sachbezugswerts von 2016 - 2025
Die Sachbezugswerte für das tägliche Mittagessen werden jedes Jahr durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) erhöht. Im Folgenden sind die Werte der Vorjahre bis zum Sachbezugswert 2025 in einer Übersicht zusammengefasst: