Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
3.6.2021
| Kategorie
Benefits

Ein Benefit im Trend: die Internetpauschale

Gewähren Sie Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung

In der heutigen, digital geprägten Arbeitswelt, in der Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle immer mehr an Bedeutung gewinnen, stellt die Internetpauschale einen attraktiven und zeitgemäßen Benefit für Mitarbeiter dar.

Fast jeder Haushalt in Deutschland ist mittlerweile online, wobei die Nutzung des Internets für berufliche Zwecke eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Vor diesem Hintergrund erkennen immer mehr Arbeitgeber die Bedeutung eines Zuschusses zur Internetnutzung als Teil eines umfassenden Benefit-Pakets.

Neben der Möglichkeit, Mitarbeitenden Datenverarbeitungsgeräte wie PCs, Monitore, Notebooks oder Tablets unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen, können Arbeitgeber auch einen finanziellen Zuschuss zur Internetnutzung von bis zu 50 € monatlich gewähren.

Diese Internetpauschale kann unter bestimmten Voraussetzungen sozialabgabenbefreit und pauschal mit 25 % versteuert werden, was sie zu einer steuerlich effizienten Möglichkeit macht, Mitarbeitende zu unterstützen.

Voraussetzungen für die Gewährung der Internetpauschale:

  • Die Pauschalierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
  • Während übereignete Datenverarbeitungsgeräte nur als Sachleistung pauschal versteuert werden können, sind für die Internetnutzung auch Barzuschüsse zulässig.
  • Unter „Internetnutzung“ werden sowohl die laufenden Kosten – wie die monatlichen Gebühren für den Internetanschluss – als auch einmalige Einrichtungskosten – beispielsweise für Router oder Anschlussgebühren – subsumiert.

Einfache Handhabung der Internetpauschale dank Kleinbetragsgrenze

Die Handhabung der Internetpauschale ist durch die Festlegung einer monatlichen Kleinbetragsgrenze von 50 € in den Lohnsteuerrichtlinien vergleichsweise einfach.

Bis zu diesem Betrag kann der Arbeitgeberzuschuss pauschal mit 25 % versteuert werden, ohne dass der Mitarbeitende detaillierte Nachweise über die tatsächlichen Kosten erbringen muss. Es reicht eine schriftliche Versicherung des Mitarbeitenden, dass er über einen Internetzugang verfügt und die Kosten hierfür monatlich mindestens 50 € betragen.

Sollte der Arbeitgeber einen höheren Betrag als 50 € pro Monat bezuschussen wollen, müssen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Sowohl die schriftliche Erklärung des Mitarbeitenden als auch etwaige Rechnungsbelege sind als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.

Rechtliche Grundlagen der Internetpauschale:

Die rechtliche Grundlage für die Internetpauschale findet sich im § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz), welcher die Pauschalierung der Lohnsteuer regelt, sowie in den Lohnsteuerrichtlinien R 40.2 Abs. 5 LStR, die sich spezifisch mit Datenverarbeitungsgeräten und der Internetnutzung beschäftigen.

Fazit

Die Einführung einer Internetpauschale bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern signalisiert auch eine moderne und mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur.

In Zeiten, in denen die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend verschwimmen und die digitale Verfügbarkeit immer wichtiger wird, kann ein solcher Zuschuss die Mitarbeiterzufriedenheit signifikant steigern. Darüber hinaus kann er als Anreiz dienen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen oder im Unternehmen zu halten.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Internetpauschale eine zukunftsorientierte und praktische Ergänzung des Benefit-Portfolios eines Unternehmens darstellt. Sie trägt den veränderten Arbeitsbedingungen Rechnung und bietet eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitende in einer zunehmend digitalisierten Welt zu unterstützen.

Die Einführung eines solchen Zuschusses kann somit als wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, flexiblen und mitarbeiterfreundlichen Arbeitsumgebung gesehen werden.

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Ob Essenszuschuss, Steuerfreiheit oder Sachbezugsgrenze – Kay weiß, was Unternehmen beachten müssen. Mit seinem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Wissen unterstützt er Hrmony Kunden und teilt neue Entwicklungen aus diesen Bereichen.

Über diesen Autor
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Was ist die Internetpauschale?
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Die Internetpauschale ist ein Arbeitgeberzuschuss, bei dem der Arbeitgebende seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zur Internetnutzung gewährt. Ist der Zuschuss nicht höher als 50 €, kann er pauschal mit 25 % versteuert werden.
Wie berechnet sich die Internetpauschale?
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Mit der Internetpauschale zahlt der Arbeitgebende seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zur Internetnutzung. Darunter fallen die laufenden Kosten, aber auch die Einrichtungskosten für den Internetzugang.
Wie wird die Internetpauschale versteuert?
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Wenn die Internetpauschale als Arbeitgeberzuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und die Kleinbetragsgrenze bis zu 50 € nicht übersteigt, kann sie der Arbeitgebende pauschal mit 25 % versteuern.
Team Hrmony
Presse & Unternehmenskommunikation
Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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