Arbeitgeberzuschuss in Behörden – Mitarbeiterbindung in öffentlichen Ämtern
Beamte und Angestellte in öffentlichen Ämtern – Lohnerhöhung durch Arbeitgeberzuschuss
Beamte oder Angestellte in Behörden haben ebenso Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss wie Angestellte in öffentlichen Ämtern. Die deutsche Gesetzgebung macht bei ihren Subventionen keinen Unterschied zwischen Behörden und Unternehmen der freien Wirtschaft.
Auch in Behörden ist es möglich, eine steuerfreie Lohnerhöhung über Benefits zu erhalten. Der Arbeitgebende profitiert von diesem Arbeitgeberzuschuss ebenso wie der Arbeitnehmende. Damit sind auch in Behörden Lohnerhöhungen ohne Lohnnebenkosten möglich.
Mitarbeiterbindung und Lohnerhöhung über Benefits
Der Sachbezugswert liegt im Jahr 2024 bei 4,13 €. Damit haben Arbeitgebende – unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Behörde oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft handelt – die Möglichkeit, ihren Angestellten einen täglichen Essenszuschuss in Höhe von 7,23 € zu gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei solange der monatliche Betrag nicht 108,45 € übersteigt. Liegt der Betrag darüber, werden Steuern fällig.
Während Arbeitnehmende vom Mehr in der Gehaltstüte profitieren, freuen sich Arbeitgebende über die Ersparnis, die mit einer Lohnerhöhung einhergeht. Bereits bei einer Mitarbeiterzahl von 30, hat der Arbeitgebende eine Ersparnis von über 41.400 €.
Arbeitnehmende hingegen erhalten monatlich 108,45 € mehr Netto. Damit binden Behörden nicht nur ihre Mitarbeitenden, sondern erhöhen auch die Mitarbeitermotivation. Gerade in Behörden mit langen Sprechzeiten ist eine ausgewogene Mittagsmahlzeit unabdingbar.
Lohnoptimierung in Behörden mit dem Arbeitgeberzuschuss
Sie möchten Ihren Angestellten eine Lohnerhöhung gewähren und dabei Lohnnebenkosten sparen? Wir von Hrmony bieten Ihnen die Lösung. Mit unserem Hrmony Essenszuschuss garantieren Sie Ihren Beschäftigten eine ausgewogene Mahlzeit und profitieren gleichzeitig von einer enormen Kostenersparnis.
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Der Aufwand dafür ist gering. Wir benötigen zur Einrichtung der Arbeitnehmerkonten lediglich die Daten der teilnehmenden Arbeitnehmenden. Danach übernehmen wir. Ihre Arbeitnehmenden senden uns die Essensbelege, die wir sofort bei ihrem Eingang bei uns prüfen und dem jeweiligen Arbeitnehmerkonto gutschreiben. Am Ende des Monats rechnen wir die Belege ab und überweisen die Differenzbeträge an die jeweiligen Arbeitnehmenden.
Sie als Arbeitgeber:in erhalten von uns am Monatsende eine steuerrechtlich konforme Abrechnung, die Sie nur noch beim Finanzamt einreichen müssen. Sie haben mehr Zeit für andere Aufgaben und werden maßgeblich entlastet.