Essenszuschuss für kleine Unternehmen
Gleichstellung aller Branchen beim Essenszuschuss
Lohnt sich der Essenszuschuss auch für kleine Unternehmen und lassen sich durch den Arbeitgeberzuschuss die Lohnnebenkosten senken? Die Regelung zum Sachbezugswert gilt in Deutschland für alle Branchen – ganz unabhängig von der Unternehmensgröße. Startups können den Arbeitgeberzuschuss also ebenso einsetzen wie große Unternehmen, denn die Anzahl der Beschäftigten spielt keine Rolle.
Essenszuschuss für kleine Unternehmen: Lohnnebenkosten senken durch Subventionen
In vielen Unternehmen haben die Beschäftigten die Möglichkeit, täglich in der betriebseigenen Kantine oder in einem Gastronomiebetrieb zu einem günstigen Preis zu speisen. Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil, den die Beschäftigten erhalten, zählt als Arbeitslohn.
Dazu sind die arbeitstäglichen Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu bewerten. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2024 4,13 € bei Mahlzeiten in betriebsfremden Gastronomiebetrieben.
Die für den jeweiligen Arbeitnehmenden individuell erfassten geldwerten Vorteile sind dem monatlichen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn des Mitarbeitenden zuzurechnen. Der Arbeitgebende kann so die Pauschalisierung der Lohnsteuer mit einem festen Pauschalsteuersatz von 25 % vornehmen. Diese Regelung ermöglicht den Essenszuschuss für kleine Unternehmen.
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen, der Arbeitnehmende verdient brutto 3.000 €. Davon landet tatsächlich aber nur knapp die Hälfte in der Lohntüte. Der Rest des Gehalts wird für Sozialabgaben und die Lohnsteuer verwendet. Gewähren Arbeitgebende nun eine Gehaltserhöhung, kommt von dem Brutto-Mehr wieder nur die Hälfte an, während der Arbeitgebende noch mehr Brutto zahlt.
Wandelt der Arbeitgebende nun 108,45 € des Bruttogehalts seiner Arbeitnehmenden in den Essenszuschuss um, zahlt der Arbeitgebende aufgrund der Steuerbefreiung bzw. Steuerreduzierung nur 108,45 € brutto, die netto genauso beim Arbeitnehmenden ankommen. Die Abgabe der Lohnsteuer und Sozialabgaben entfallen oder werden durch die Pauschalversteuerung von 25 % reduziert. Der Arbeitgebende spart in diesem Fall über 115 € pro Arbeitnehmer:in. Das ist genauso beim Essenszuschuss für kleine Unternehmen möglich.
Arbeitgeberzuschuss für kleine Unternehmen – Hrmony unterstützt gerne
Gerade kleine Unternehmen haben nur wenige personelle Ressourcen, um den Verwaltungsaufwand durch Essensmarken zu bewältigen. Gerade in solchen Situationen ist eine digitale Lösung, wie der Hrmony Essenszuschuss, die richtige Wahl.
Beim Hrmony Essenszuschuss übernehmen wir vollständig die Prüfung der eingehenden Belege ebenso wie die Abrechnung. Sie müssen lediglich die jeweiligen Arbeitnehmerkonten bei uns einrichten. Den Rest übernehmen wir, sodass Ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Prozesse in Ihrem Unternehmen bleibt.
Ein weiterer Vorteil eines digitalen Essenszuschuss besteht darin, dass Essensmarken nicht aufwändig verteilt werden müssen und Ihre Mitarbeitenden nicht an Akzeptanzstellen gebunden sind. Dies ist vor allem für kleine Unternehmen wichtig, die nicht in Großstädten oder Ballungszentren liegen. Da Mitarbeitende einfach ein Foto vom Kaufbeleg in der Hrmony App hochladen, funktioniert der Hrmony Essenszuschuss überall, wo Belege ausgegeben werden – vom Bäcker über den Lieblings-Italiener bis zum Lieferdienst.
Auch der 50 € Sachbezug lohnt sich übrigens für kleine Unternehmen, da er effizient, einfach und digital die vielfältigen Wünsche der Angestellten erfüllen kann ohne großen Aufwand in der Verwaltung zu verursachen.