Staatlich geförderte Entgelterhöhungen
Mehr Netto vom Brutto durch den Staat
Staatlich geförderte Entgelterhöhungen bieten Arbeitgebenden die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto zu geben. Viele Arbeitnehmende leiden unter der enormen Belastung von Steuern und Sozialabgaben. Gerade mal knapp die Hälfte des Bruttoeinkommens findet sich am Ende des Monats auch tatsächlich auf dem Konto wieder.
Aber auch Arbeitgebende kämpfen mit der staatlich auferlegten Steuerbelastung. Entgelterhöhungen sind daher aufgrund der hohen Lohnnebenkosten, die mit jeder Gehaltserhöhung einhergehen, eher selten.
Um Arbeitnehmende und Arbeitgebende trotzdem zu entlasten, bietet der Staat mit dem subventionierten Arbeitgeberzuschuss die Möglichkeit einer steuerfreien bzw. steuerreduzierten Lohnerhöhung.
Entgelterhöhung und Lohnnebenkosten senken durch Arbeitgeberzuschüsse
Steuerfreie bzw. steuerreduzierte Entgelterhöhungen ermöglichen Arbeitgebenden, ihre Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig ihren Arbeitnehmenden eine Lohnerhöhung zu bieten. Damit verbessern Sie das Betriebsklima und stärken gleichzeitig die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.
Arbeitgebende, die mit einem Arbeitgeberzuschuss Entgelterhöhungen umsetzen möchten, wandeln einen Teil des Bruttogehalts in den Benefit um. Angenommen der Arbeitgebende bietet seinen Arbeitnehmenden einen Tankgutschein im Wert von 50 € monatlich und einen Essenszuschuss in Höhe von 108,45 € monatlich an.
Das Bruttogehalt in Höhe von 2.800 € brutto wird also in ein Bruttogehalt in Höhe von 2.641,55 € umgewandelt. Trotzdem reduziert sich das Gehalt des Arbeitnehmenden nicht. 158,45 € gehen nun steuerfrei an den Arbeitnehmenden. Er hat mehr Netto vom Brutto, während sein Arbeitgebender an Lohnnebenkosten spart.
Mehr als 20 Arbeitgeberzuschüsse stehen als staatlich geförderte Entgelterhöhungen zur Verfügung, unter anderem:
Essenszuschuss: Staatlich geförderte Entgelterhöhung mit Hrmony
Hrmony bietet Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden digitale Essensmarken für den Arbeitgeberzuschuss „Verpflegung“. Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Belege über die Mahlzeiten Ihrer Arbeitnehmenden und die steuerrechtliche Abrechnung für Sie und das Finanzamt.
Gleichzeitig ermöglichen wir Arbeitnehmenden eine ausgewogene Ernährung am Arbeitsplatz. Der persönliche Geschmack spielt dabei keine Rolle. Mit dem Hrmony Essenszuschuss haben Ihre Arbeitnehmenden freie Wahl bei ihren Mittagsmahlzeiten. Die Mittagspause in der Bäckerei ist ebenso möglich wie das 3-Sterne-Restaurant drei Straßen weiter.
Eine Vorlage der Essensmarken ist mit dem Hrmony Essenszuschuss nicht mehr notwendig. Wer Appetit auf ein Sandwich hat, geht eben in den Imbiss und schickt dann den entsprechenden Beleg darüber an uns.
Wir prüfen den Beleg und schreiben den Betrag dem jeweiligen Arbeitnehmerkonto gut. Während Arbeitgebende ohne großen Aufwand ihre Lohnnebenkosten senken, entfällt für Arbeitnehmende das lästige Sammeln der Belege. Gleichzeitig profitieren sie von regelmäßigen Mahlzeiten entsprechend ihrem Geschmack.