Was sind Lohnnebenkosten und wie kann man sie senken?
Was sind Lohnnebenkosten?
Die Lohnnebenkosten setzen sich aus dem Arbeitgeber-Anteil an den Sozialabgaben und betriebsinternen Zusatzaufwendungen zusammen. In Deutschland machen diese Kosten immerhin rund 25 Prozent des Bruttogehalts aus und beeinflussen damit maßgeblich die Höhe der tatsächlichen Kosten für Unternehmen. Trotz der gesetzlich festgelegten Sozialabgaben lassen sich die Lohnnebenkosten mit Unterstützung des Staates senken.
Vom Brutto zum Netto: Was genau passiert eigentlich während der Lohnabrechnung?
Das Entgelt, das sich ein Arbeitnehmender mit seiner oder ihrer Leistung erarbeitet, muss in der Lohnabrechnung erst einige Schritte durchlaufen, bevor es als Nettobetrag auf dem Konto des Mitarbeitenden ankommt.
Aber aus welchen Komponenten setzt sich eine Lohnabrechnung zusammen? Welche Personalkosten und Abgaben haben Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu zahlen, damit aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt wird?
Welche Lohnkosten zahlt der Arbeitgebende?
Der Arbeitgebende zahlt mehr als das, was ein Arbeitnehmender aus der Lohnabrechnung schließen kann, nämlich das sogenannte Arbeitgeberbrutto.
Für den Arbeitgebenden sind dies die Personalkosten, also alle Entgeltkosten, die für ihn anfallen, wenn er einen voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden beschäftigt. Diese Personalkosten unterteilen sich in zwei Kategorien: die direkten und die indirekten Personalkosten.
Die direkten Personalkosten
Die erste Kategorie sind die direkten Personalkosten, die auch auf der der Lohnabrechnung vermerkt werden:
- das Bruttogehalt
- die Nebenbezüge
- die Sachwertbezüge
Die indirekten Personalkosten oder Lohnnebenkosten
Hinzu kommen die indirekten Personalkosten für den Arbeitgebenden. Diese liegen durchschnittlich bei 21 % des Bruttolohns und setzen sich wie folgt zusammen:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Sonstige Aufwendungen (z.B. Anwerbungskosten, Berufsbekleidung, Umzugskostenerstattung)
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Steuern auf die Summe des Gehalts/Lohns oder die Angestelltenanzahl
Ein Teil der Personalkosten: die Sozialversicherungsbeiträge
- Die Sozialversicherungen sorgen für die Grundabsicherung des Arbeitnehmenden. Darunter fallen unter anderem die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, freiwillige Sozialleistungen und die Umlagen U1, U2 und U3
- Diese Beiträge werden je zur Hälfte aufgeteilt zwischen Arbeitgebendem und Arbeitnehmendem. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgebende allein an die Berufsgenossenschaften.
- Die Höhe der Beiträge wird regelmäßig an die gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarktes und der Kostenentwicklung angepasst.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind gedeckelt. Ab dieser Beitragsbemessungsgrenze müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden, um ein Explodieren der Kosten zu vermeiden.
Mit der Lohnabrechnung Lohnnebenkosten sparen
Durch gesetzliche bzw. steuerliche Gestaltungsspielräume ist eine Lohnoptimierung über Sachkostenzuschüsse möglich. Dazu gehören steuerfreie bzw. steuergünstige Leistungszuwendungen wie Sachkostenzuschüsse über den Tankgutschein, Übernahme von Kinderbetreuungskosten, Übernahme der Handykosten oder der Essenszuschuss.
Je nach Modell des Sachkostenzuschusses (mit oder ohne Mitarbeiterbeteiligung) macht sich diese Art der Lohnoptimierung am Ende des Monats durch geringe bzw. keine Lohnnebenkosten bei der Buchhaltung bemerkbar.
Mehr Plus ohne Lohnnebenkosten bei der Lohnabrechnung mit Hrmony
Hrmony bietet Arbeitgebenden mit dem Hrmony Essenszuschuss die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden ans Unternehmen zu binden und gleichzeitig erheblich Lohnnebenkosten zu sparen.
Bei einer Lohnerhöhung über den Hrmony Essenszuschuss entfallen für den Arbeitgebenden die Lohnnebenkosten sowie die Versteuerung des Sachbezugswertes. Der Arbeitgebende spart im Vergleich zu einer klassischen Lohnerhöhung monatlich pro Arbeitnehmer:in ca. 158 € während Arbeitnehmende monatlich bis zu 108,45 € für Ihre Mittagspause erhalten.
Erhöht der Arbeitgebende den Lohn klassisch, sodass am Ende der gleiche Betrag, also Netto 108,45 € bei den Arbeitnehmenden ankommt, hätte er monatliche Gesamtkosten von über 213 € pro Monat zu tragen.
Essenszuschuss per Gehaltsumwandlung: Arbeitgebende und Arbeitnehmende profitieren
Eine komplett kostenneutrale Variante des Hrmony Essenszuschuss ist die Einführung über eine Gehaltsumwandlung. Dabei wandelt der Arbeitnehmende bedarfsgerecht bis zu 108,45 € seines Gehalts in einen digitalen Essenszuschuss um.
Der Effekt: Der monatliche Brutto-Betrag ganz oben in der Lohnabrechnung bleibt gleich, während der steuerpflichtige Bruttobetrag um bis zu 108,45 € gesenkt wird, da dieser Teil über steuerfreie Essensmarken ausbezahlt werden kann. Die Ersparnis auf Seiten des Arbeitgebenden liegt bei dieser Variante bei ca. 324 € pro Jahr, für den Arbeitnehmenden ergibt sich ein höheres Nettoeinkommen von ca. 630 € pro Jahr.
Da Hrmony die komplette Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung der digitalen Essensmarken übernimmt, hat der Arbeitgebende selbst keinerlei Verwaltungsaufwand bei der Lohnabrechnung und kann sich den wichtigen Aufgaben im Unternehmen widmen.