Mitarbeitende binden mit Employer Benefits
Emotionale Mitarbeiterbindung gering wie nie
Zwar sank die Zahl der inneren Kündigungen laut Gallup1 von 24 % (2012) auf 17 % (2013), aber wenn es ums Mitarbeitende binden geht, steht Deutschland nach wie vor schlecht da. Trotz des positiven Trends bei den inneren Kündigungen von Mitarbeitenden, werden Mitarbeitende zwar weniger demotiviert, bringen aber auch keine Höchstleistung.
Weiterhin sind nur 16 % aller Mitarbeitenden eng an ihr Unternehmen gebunden. 67 % sind nur wenig emotional an ihren Arbeitgebenden gebunden und leisten „Dienst nach Vorschrift“. Während im Westen nur 15 % innerlich gekündigt haben, ist es um die emotionale Bindung im Osten schlechter bestellt. Hier haben bereits 24 % ihrem Unternehmen gekündigt. Lediglich 45 % der nur mäßig ans Unternehmen gebundenen Mitarbeitenden haben vor, noch in einem Jahr bei ihrem Arbeitgebenden tätig zu sein.
[1] http://www.inur.de/cms/wp-content/uploads/Gallup%20ENGAGEMENT%20INDEX%20DEUTSCHLAND%202013.pdf
Mitarbeitende binden – ein Muss, um Kosten zu sparen
Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden binden, kennen den Zusammenhang zwischen Mitarbeiterführung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Arbeitgebende hingegen, die ihre Mitarbeitenden nicht binden, müssen durch die darauf resultierende Fluktuation in ihrem Unternehmen mit hohen Kosten rechnen.
Gallup veranschaulicht das mit einem Beispiel: Reduziert ein Unternehmen mit zirka 2.000 Angestellten den Anteil seiner Mitarbeitenden ohne emotionale Bindung ans Unternehmen um fünf Prozentpunkte und erhöht gleichzeitig die Zahl der Mitarbeitenden mit höherer Bindung ans Unternehmen, würden sich die Kosten des Unternehmens durch die geringere Fluktuation um zirka 420.000 Euro minimieren. Insgesamt beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden aufgrund innerer Kündigungen auf eine Summe zwischen 98,5 und 118,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Benefits: Binden Sie Mitarbeitende effizient und effektiv
Employer Benefits (Arbeitgeberzuschuss) unterstützen Unternehmen dabei, Mitarbeitende zu binden. Neben Employer Benefits wie Firmenwagen oder die Übernahme von Weiterbildungskosten erfreut sich der Essenszuschuss großer Beliebtheit – vor allem seit die Digitalisierung auch in diesem Bereich angekommen ist. Ein geringerer Verwaltungsaufwand für das Unternehmen, eine faire Gleichstellung aller Mitarbeitenden, Steuervergünstigungen und flexible Mahlzeiten führten zu einer Bevorzugung des Essenszuschusses als Arbeitgeberzuschuss.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Pro Jahr sparen Arbeitgebende mit dem Essenszuschuss über 1.500 € pro Arbeitnehmer:in durch wegfallende Lohnnebenkosten, während sich Arbeitnehmende im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung am Ende des Jahres über einen Mehrwert von über 360 € freuen können. Gleichzeitig werden Arbeitnehmende jeden Monat aufs Neue an den Arbeitgeberzuschuss erinnert und sind zudem am Arbeitsplatz leistungsfähiger.
Hrmony: Essenszuschuss neu gedacht
Als einer der Vorreiter digitaler Essensmarken gilt Hrmony. Das Berliner Unternehmen übernimmt beim Hrmony Essenszuschuss nicht nur die Prüfung der Belege und die steuerrechtliche Abrechnung für seine Kund:innen, es ermöglicht Arbeitnehmenden gleichzeitig eine ausgewogene Mahlzeit am Arbeitsplatz entsprechend dem persönlichen Geschmack.
Eine Vorlage der Essensmarken ist bei Hrmony nicht mehr notwendig. Wer also Appetit auf den Italiener um die Ecke hat, geht dort ganz normal essen, bezahlt und schickt dann den Beleg oder ein Abbild des Belegs an Hrmony. Bereits beim Eingang des Belegs wird dieser geprüft und dem Arbeitnehmerkonto gutgeschrieben. Das lästige Sammeln der Belege entfällt damit.