Sachbezüge als attraktives Gehaltsextra
Sachbezug: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
Mit einem Geschenk in Form eines Sachbezugs hat der Arbeitgebende die Möglichkeit, seinem Team ein Zeichen seiner Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Damit die lohnsteuerlichen Vorteile zum Tragen kommen, darf der Wert aller Sachbezüge zusammen monatlich jedoch nicht die 50-Euro-Grenze überschreiten. Aber auch in diesem steuerrechtlichen Rahmen bieten sich mit dem Hrmony Sachbezug viele Möglichkeiten, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Die populärsten Sachbezüge
• Sachbezug Nummer 1: Tankgutschein
Der Tankgutschein ist der Evergreen unter den Sachbezügen. Der Arbeitgebende kann ihn in Form eines Gutscheins seiner Belegschaft überreichen, manche Tankstellen haben auch aufladbare Tankkarten in ihrem Angebot. Auch eine Barauszahlung des vorgestreckten Betrags gegen eine Tankquittung ist möglich.
• Sachbezug Nummer 2: Jobticket
Arbeitnehmende, die kein Auto haben, sind mit diesem Sachbezug wahrscheinlich besser aufgehoben: Der Arbeitgebende kann unter Berücksichtigung der 50-Euro-Grenze das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr sponsern. Das wären in Berlin immerhin die Hälfte eines Monatstickets.
• Sachbezug Nummer 3: Sachgeschenke
Auch Sachgeschenke wie ein Blumenstrauß, eine Packung Pralinen oder ein neuer Füller werden als Sachbezug gewertet, wenn sie die 50-Euro-Grenze-nicht überschreiten. Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum fallen aber unter die 60-Euro-Freigrenze und können zusätzlich kredenzt werden.
• Sachbezug Nummer 4: Shopping-Guthaben
Bei diesem Sachbezug wird ein Gutschein für Modeketten oder Supermärkte an Mitarbeitende ausgegeben, mit denen sie ihre persönlichen Einkäufe subventionieren können. Mit der richtigen Lösung können Mitarbeitende sogar mehrere Gutscheine kombinieren und so verschiedene Shopping-Bereiche abdecken.
• Sachbezug Nummer 5: Digitale Abos
Der Arbeitgebende kann auch Gutscheine für digitale Abos anbieten. Ob Spotify, RTL+ oder ein Zeitschriftenabo – durch den monatlich wiederkehrenden Benefit des Sachbezugs in dauerhafter Nutzung und ist oft mit bestehenden Accounts nutzbar.