Sachbezugswert 2018: Ein Plus für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Täglicher Essenszuschuss steigt um 6 Cent
Ab dem 1. Januar 2018 wird der jetzige Sachbezugswert von 3,17 € auf 3,23 € erhöht. Damit beträgt der Mitarbeiteranteil statt bisher 3,17 € künftig 3,23 €. Der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 3,10 € bleibt erhalten. Durch diese Erhöhung ist ein täglicher Essenszuschuss von bis zu 6,33 € pro Arbeitstag möglich.
Sachbezugswert 2018: Steuerbegünstigte Lohnerhöhung in Form von Essensmarken
Ab 2018 können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden steuerfrei bis zu 6,33 € pro Arbeitstag für die Mittagsversorgung gewähren. Je nach Finanzierungsmodell existieren derzeit zwei Modelle, mit denen der Sachbezugswert 2018 umgesetzt werden kann.
Modell 1 bindet Arbeitnehmende in der Umsetzung des Essenszuschusses mit ein. In diesem Fall beteiligen sich die Mitarbeitenden mit dem neuen Sachbezugswert 2018 in Höhe von 3,23 € am Essenszuschuss. Der Arbeitgebende übernimmt seinen Arbeitgeberanteil von 6,33 € und spart erhebliche Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmende verfügt unterm Strich über ein Mehreinkommen von 1.139,40 €.
Bei Modell 2 übernimmt der Arbeitgebende den Sachbezugswert (2018: 3,23 €), den steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitgeberanteil in Höhe von 3,10 € und 25 % Pauschalsteuer. Davon profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmende verfügt jährlich über ein Mehreinkommen von 1.139,40 € während der Arbeitgebende Lohnnebenkosten spart.
Hrmony übernimmt die Abrechnung: So sparen sie Zeit und finanzielle Ressourcen
Mit der Erhöhung des Sachbezugswert ab 2018 müssen viele Unternehmen ihre Systeme zur Mitarbeiterverpflegung aufwendig anpassen. Das erfordert nicht nur einen gewaltigen Verwaltungsakt, sondern kostet auch Zeit und finanzielle Ressourcen. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Hrmony bietet für diese Unternehmen die Lösung.
Hrmony bietet Unternehmen deshalb den Hrmony Essenszuschuss an. Im Gegensatz zu herkömmlichen Essensmarken sind digitale Essensmarken nicht physisch. Bei den digitalen Essensmarken von Hrmony melden Arbeitgebende ihre Arbeitnehmenden bei Hrmony an. Nachdem diese ihren Account online eingerichtet haben, können sie den Hrmony Essenszuschuss sofort nutzen. Eine Vorlage bei Akzeptanzpartnern ist nicht mehr notwendig.
Arbeitnehmende, die den Hrmony Essenszuschuss nutzen, können jedes beliebige Restaurant, Bäckerei, Fleischerei oder Supermarkt aufsuchen. Hier gehen sie erst einmal in Vorleistung und begleichen die vollständige Rechnung. Diese Rechnung schicken sie per Smartphone oder Mail an Hrmony. Nach Eingang und Prüfung des Belegs wird der Betrag dem jeweiligen Account gutgeschrieben.
Da Prüfung und Abrechnung vollständig digital über Hrmony erfolgt, entfallen die aufwendigen Umstellungen mit der Erhöhung des Sachbezugswerts 2018 und die Prüfungen bzw. Abrechnungen im Unternehmen. Diese Aufgaben übernimmt Hrmony für Sie. Sie können sich vollständig auf Ihre Arbeit konzentrieren.