Der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten erleichtert Fachkräften berufsbedingte Wohnungswechsel
Ein Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten ist für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeiterakquise geworden. Für Fachkräfte, die häufig die Wahl zwischen mehreren vielversprechenden Jobangeboten haben, kann die Übernahme der Umzugskosten zum Entscheidungskriterium werden, einen neuen Job in einer neuen Stadt anzutreten.
Auch wenn der Arbeitgebende seine schon angestellten Arbeitnehmenden dazu auffordert, beruflich bedingt umzuziehen, hilft der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten, die mitunter enormen Kosten zu stemmen. Unter der Berücksichtigung folgender Kriterien bleibt der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten für das Unternehmen steuerfrei und nicht sozialabgabepflichtig.
Unter diesen Bedingungen ist der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten steuer- und sozialabgabefrei
- Der Umzug muss beruflich veranlasst sein.
- Geschieht der Umzug auf Anweisung des Arbeitgebenden, ist dieser verpflichtet, den Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten zu zahlen.
- Der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten darf nicht als Entgeltumwandlung erfolgen, sondern muss zusätzlich zum regulär gezahlten Gehalt ausgezahlt werden.
- Das Bundesumzugskostengesetz legt fest, welche Kosten durch den Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten übernommen werden können oder müssen.
- Dies sind zum Beispiel die Kosten für die Umzugsfirma, Maklergebühren, Reisekosten, die im Zuge der Wohnungssuche entstehen, oder doppelte Miete. Muss die neue Wohnung mit einem neuen Herd oder Heizgeräten ausgestattet werden, kann der Arbeitgebende 75 % der Kosten übernehmen.
- Der Arbeitnehmende kann die Umzugskosten auch in der Lohnsteuererklärung geltend machen. Dann kann allerdings der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten nicht zusätzlich noch in Anspruch genommen werden.
- Der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten darf nicht höher sein als die Kosten, die ein Bundesbeamter als höchstmögliche Umzugsvergütung erhalten würde.
- Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmende eine neue Stelle antritt, wenn der Arbeitgebende einen Umzug in eine Dienstwohnung fordert oder der Arbeitsplatz an einen Ort verlegt wird, der einen wesentlich längeren Arbeitsweg beinhaltet.
Fazit
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterakquise und -bindung spielt. Für Unternehmen ist es entscheidend, Fachkräften attraktive Angebote zu machen, um im Wettbewerb um Talente zu bestehen. Die Übernahme von Umzugskosten kann dabei ein ausschlaggebender Faktor sein, um potenzielle Mitarbeitende anzulocken oder bestehende Mitarbeitende dazu zu ermutigen, berufsbedingte Umzüge durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kann der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten für Unternehmen steuerfrei und sozialabgabenfrei sein. Damit bietet er eine Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende, indem er die finanzielle Belastung eines berufsbedingten Umzugs erleichtert und die Mitarbeiterbindung sowie -motivation stärkt.
So gewonnene Mitarbeitende behalten den positiven Effekt einer solchen Zusatzleistung, wie dem Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten, im Gedächtnis, was eine gute Ausgangslage zur Schaffung einer hohen Mitarbeiterbindung bildet. Diese sollte jedoch durch ähnlich relevante und attraktive Leistungen, wie einen Essenszuschuss oder eine betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden. Denn der Arbeitgeberzuschuss für Umzugskosten entfaltet nur als Teil einer hollistischen Benefit-Strategie sein volles Potential.