Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
6.9.2021
| Kategorie
Benefits

Benefits: unverzichtbar oder überbewertet?

Benfits: Mehr als ein effektives Instrument auf dem umkämpften Arbeitsmarkt

Ein Benefit ist, wie aus seinem englischen Wortursprung hervorgeht, ein „Vorteil“ oder „Vorzug“. Die Bedeutung des lateinischen „Benefizium“ geht sogar noch ein bisschen weiter: „Wohltat“ oder „Begünstigung“. Und genau das zeichnet einen Benefit für Mitarbeitende aus: eine freiwillige Arbeitgeberleistung, die es als Sahnehäubchen zum Gehalt gibt.

Vor allem junge Fachkräfte aus den Jahrgängen zwischen 1980 und 2000 sehen Benefits nicht mehr nur als großzügig gewährten Bonus, sondern als eine Selbstverständlichkeit an. Bei der Jobsuche prüfen sie sehr genau, was der potenzielle neue Arbeitgebende zu bieten hat. Und bei der großen Auswahl an interessanten Jobs, die ihnen der Fachkräftemangel bietet, können außergewöhnliche und wertvolle Benefits dabei durchaus zum Entscheidungskriterium werden.

Freiwillige Arbeitgeberleistungen - ein Muss in der Mitarbeiter-Akquise

Benefits sind für ein Unternehmen also ein gutes Mittel, um sich auf dem Arbeitsmarkt als mitarbeiterorientiert und aufgeschlossen vorzustellen. Die Benefits sollten jedoch mit Bedacht ausgewählt werden, denn viele klassische Benefits wie Mitarbeiterevents oder das Firmenhandy sind von den Mitarbeitenden nicht in dem Maße gewünscht wie oft von der Geschäftsleitung angenommen.

Weiter werden häufig Maßnahmen als Benefit angepriesen, die von den Fachkräften von vornherein als selbstverständlich vorausgesetzt werden, beispielsweise gut ausgestattete Arbeitsplätze oder kostenlose Getränke. Auf manche Benefits haben Mitarbeitende sogar einen gesetzlichen Anspruch, so zum Beispiel die Bereitstellung einer betrieblichen Altersversorgung.

Klasse statt Masse – Benefits sollten wohldurchdacht sein

Die bei den Mitarbeitenden beliebtesten Benefits sind meist solche, aus denen sie einen pragmatischen Nutzen ziehen können. Das können Tankgutscheine, Kinderbetreuung, der 50 € Sachbezug oder ein Essenszuschuss sein.

Bei der Einführung von freiwilligen Arbeitgeberleistungen sollte das Unternehmen immer auch die Kosten des Benefits gegen seinen Nutzen abwägen und ermitteln, wie viele Mitarbeitende tatsächlich von dem Benefit Gebrauch machen werden.

Rundum zufrieden mit dem Hrmony Essenszuschuss

Ein Benefit, von dem alle im Unternehmen profitieren und der darüber hinaus noch spielend einfach zu handhaben ist, ist der Hrmony Essenszuschuss. Den digitalen Essensmarken liegt der steuerfreie Essenszuschuss zugrunde, der durch eine individuelle Prüfung der Belege voll ausgeschöpft wird.

Weiter bringt die clevere Hrmony-App das angestaubte System der Papier-Essensmarken ins digitale Zeitalter, in dem sich die Fachkräfte der Generation Y bewegen.

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Ob Essenszuschuss, Steuerfreiheit oder Sachbezugsgrenze – Kay weiß, was Unternehmen beachten müssen. Mit seinem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Wissen unterstützt er Hrmony Kunden und teilt neue Entwicklungen aus diesen Bereichen.

Über diesen Autor
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Was bedeutet Benefits?
Dropdown Plus
Benefit bedeutet so viel wie Vorteil oder Wohltat. Auf dem Arbeitsmarkt bezeichnen Benefits freiwillige Arbeitgeberleistungen, die es zusätzlich zum Gehalt gibt.
Welche Benefits wünschen sich Mitarbeitende?
Dropdown Plus
Mitarbeitende wünschen sich meist Benefits mit direktem Nutzen. So zum Beispiel Essenszuschüsse. Sportangebote oder Kinderbetreuung.
Was sind Benefits der Zukunft?
Dropdown Plus
Auch für Benefits liegt die Zukunft in der Digitalisierung. Sie werden über Apps gesteuert und genutzt und sind ohne Aufwand einführbar und verwaltbar.
Team Hrmony
Presse & Unternehmenskommunikation
Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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