Die betriebliche Altersvorsorge: Ein Muss, das viele Möglichkeiten birgt
Mit der betrieblichen Altersvorsorge zu einem gesicherten Ruhestand Ihrer Mitarbeitenden beitragen & echtes Geld sparen
Auch wenn viele Arbeitnehmende regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird diese im Ruhestand nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Auch eine private Rentenversicherung kann Altersarmut nur bedingt verhindern.
Aus diesem Grund sind Arbeitgebende seit 2002 dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Für diese dritte Säule der Altersversorgungssysteme stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die auf der Basis einer Entgeltumwandlung ausgeführt werden.
Durch die Steuervorteile, die sich durch die Entgeltumwandlung ergeben, wird die Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung zu einer echten Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Deshalb wird er auch gern als Benefit zur Mitarbeiterbindung eingesetzt.
Betriebliche Altersvorsorge: Das sind die Fakten
- Sie als Arbeitgeber:in sind seit dem 01.01.2019 verpflichtet, all Ihren Mitarbeitenden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine neu abgeschlossene betriebliche Altersversorgung zu bezuschussen.
- Es ist dann von einer betrieblichen Altersvorsorge die Rede, wenn Sie als Arbeitgeber:in Ihren Mitarbeitenden Leistungen zusagen, die einen der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität beinhalten. Diese Leistungen sagen Sie als Gegenleistung für die Arbeitsleistung zu, die Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin insgesamt erbracht hat.
- Dafür werden Teile des Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dies können Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sein, aber auch das reguläre Einkommen, das Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin erhält.
- Bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind bei dieser Entgeltumwandlung die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Weiter zahlt Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin weniger Steuern, da die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge vor Steuerabzug abgeführt werden und er somit ein geringeres Bruttogehalt zu versteuern hat.
Fünf Durchführungswege: Wie wird die betriebliche Altersversorgung aufgebaut?
Es stehen Ihnen fünf Wege zur Verfügung, um den Aufbau der betrieblichen Altersversorgung durchzuführen. Dies sind zwei unmittelbare, die direkt über Ihr Unternehmen, und drei mittelbare, die über externe Dienstleister geregelt werden:
- Direktzusage / Pensionszusage (unmittelbar)
Sie erbringen die Leistungen selbst, so dass Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einen unmittelbaren Anspruch Ihnen gegenüber auf die Leistungen hat. - Direktversicherung (unmittelbar)
In diesem Fall schließen Sie als Arbeitgeber:in für Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einen Versicherungsvertrag ab. - Pensionskasse (mittelbar)
Sie und Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin zahlen in diese selbstständige Kasse ein, die die Beiträge verwaltet und auszahlt. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. - Unterstützungskasse (mittelbar)
Ähnlich wie bei der Pensionskasse werden die Beiträge auch in die Unterstützungskasse eingezahlt. Sie unterliegt aber keiner staatlichen Aufsicht. - Pensionsfonds (mittelbar)
Das Prinzip ähnelt dem der Pensionskasse und der Unterstützungskasse, allerdings werden die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch können höhere Renditen erzielt werden.
Rechtliche Grundlagen zur betrieblichen Altersvorsorge
- • § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG– Betriebsrentengesetz: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
- • § 3 Nr. 62, Nr. 63 EStG - Einkommensteuergesetz