Geschenke für Mitarbeitende – So schenken Sie sich die Steuern
5 steuerlich begünstigte Geschenke für Mitarbeitende
Kleine Geschenke erhalten ja bekanntlich die Freundschaft. Und was für das Privatleben gilt, gilt auch für Unternehmen, die Ihren Mitarbeitenden mit einem Firmengeschenk eine kleine Freude machen und ihnen ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollen.
Erfüllen die Geschenke steuerrechtlich bestimmte Voraussetzungen, sind sie zudem noch steuerfrei und nicht sozialabgabenpflichtig. Lesen Sie im Folgenden unsere Top 5 Geschenke für Mitarbeitende, mit denen sich gleichzeitig Steuern sparen lässt.
1. Aufmerksamkeiten: ein Mitarbeitergeschenk zu einem besonderen Anlass
- Aufmerksamkeiten sind die erste Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden zu beschenken. Darunter fallen steuerrechtlich Geschenke für Mitarbeitende unter der 60-Euro-Freigrenze.
- Diese Geschenke für Mitarbeitende dürfen nur zu einem bestimmten, persönlichen Anlass überreicht werden. Als besondere Anlässe zählen beispielsweise Jubiläen, Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes.
- Liegt der Preis der Aufmerksamkeit innerhalb der 60-Euro-Freigrenze, ist das Firmengeschenk von der Steuer befreit und nicht sozialabgabenpflichtig.
- Allerdings bedeutet „Freigrenze“, dass auf den Komplettbetrag Abgaben fällig werden, sollte der Wert des Firmengeschenks über 60 Euro liegen.
- Da sich Aufmerksamkeiten immer auf einen bestimmten Anlass beziehen, können pro Monat und Mitarbeiter:in mehrere derartige Geschenke für Mitarbeitende überreicht werden, wenn dieser oder diese verschiedene Anlässe zum Feiern hat.
2. Ein Geschenk für Mitarbeitende ohne besonderen Anlass: der 50€ Sachbezug
- Sie können den 50 € Sachbezug dazu nutzen, regelmäßige oder einmalige Geschenke für Mitarbeitende, wie Tankgutscheine oder digitale Warengutscheine, mit Hrmony zu überreichen.
- Wie bei den Aufmerksamkeiten gilt auch hier: Wird die Freigrenze von 50 € nicht überschritten, sind die Firmengeschenke weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig.
- Aber Vorsicht, bevor Sie Geschenke für Mitarbeitende innerhalb der 50-Euro-Freigrenze besorgen, sollten Sie genau prüfen, ob Ihre Mitarbeitenden diese nicht schon mit anderweitigen Benefits auslastet, die beispielsweise global im Unternehmen vergeben werden. Benefits, wie der Hrmony Essenszuschuss oder eine betriebliche Altersvorsorge sind davon allerdings nicht betroffen.
3. Geschenke für Mitarbeitende zu einer Betriebsveranstaltung
- Zweimal im Jahr kann ein Unternehmen ein steuer- und sozialabgabenfreies Budget von jeweils 110 € pro Mitarbeiter:in veranschlagen, um eine Betriebsveranstaltung im festlichen Rahmen auszurichten.
- Diese 110 € sind ein Freibetrag, es müssen also nur die Kosten versteuert werden, die darüber hinausgehen.
- Zu diesen Festen bietet es sich natürlich an, Geschenke für Mitarbeitende zu verteilen. Diese können Sie in den Freibetrag von 110 € mit einfließen lassen.
- Auch eine Kombination aus dem Freibetrag von 110 € mit dem 50 € Sachbezug ist möglich, sodass die Geschenke sogar etwas größer ausfallen können.
4. Ganz kleine Geschenke für Mitarbeitende: Streuwerbeartikel
- Eine geringwertige Warenprobe, Kugelschreiber oder Feuerzeuge sind sogenannte Streuwerbeartikel und mit dem Logo des Unternehmens versehen ein gern gesehenes kleines Geschenk für Mitarbeitende oder Geschäftskunden.
- Diese Art von Geschenk unterliegt der 10-Euro-Grenze. Das bedeutet, der Wert eines Streuwerbeartikels darf den Nettowert (also ohne Umsatzsteuer) von 10 € nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben.
5. Ein ganz besonderes Geschenk für Mitarbeitende: Der Hrmony Essenszuschuss
- Mit dem Hrmony Essenszuschuss machen Sie Ihren Mitarbeitenden gleich mehrmals die Woche eine ganz besondere Freude, denn mit der cleveren App schöpfen diese den steuerlich begünstigten Essenszuschuss von täglich maximal 7,23 € vollständig aus, ohne auf Akzeptanzstellen angewiesen zu sein.
- Tipp: Überreichen Sie Ihren Mitarbeitenden ein Diensthandy, auf dem die App von Hrmony schon installiert ist und überreichen Sie sozusagen ein digitales Lunchpaket, mit dem Sie gleich zweimal Steuern sparen.