Lohnnebenkosten in Konzernen senken – Geld sparen mit digitalen Essensmarken
Steuerfreie Benefits stärken die Mitarbeiterbindung
Auch Konzerne profitieren von den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen und können so ihre Lohnnebenkosten deutlich senken. Vor allem in großen Unternehmen und in Konzernen sind Gehaltserhöhungen selten, denn durch die hohe Anzahl der Beschäftigten und die damit verbundenen hohen Lohnnebenkosten sind konzernweite Gehaltserhöhungen selten.
Ein Großteil einer solchen konzernweiten Loherhöhung, muss für Steuern und Abgaben aufgewendeten werden. Übrig bleibt so von der eigentlich gut gemeinten Bruttolohnerhöhung oftmals nur ein so kleines Nettoplus, dass der Arbeitnehmende dieses nach nur einem Monat bereits „vergessen“ hat und nicht mehr aktiv wahrnimmt.
Anstatt einer ineffizienten Bruttolohnerhöhung, gibt es jedoch staatlich geförderte und steuerbegünstigte Lösungen, die Arbeitgebende bei der langfristigen Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation unterstützen.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse als Gehaltserhöhung und Lohnoptimierung
Der deutsche Staat erlaubt es Arbeitgebenden – unabhängig von der Größe des Unternehmens – seinen Arbeitnehmenden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse (sog. Benefits) zu gewähren. Damit gibt der Staat den Unternehmen ein effektives Instrument der Gehaltserhöhung, Entgeltoptimierung und Mitarbeiterbindung in die Hand.
Beliebte Benefits sind Mobilitätsbudgets, Handy- und Internetkostenzuschüsse, Firmenwagen oder die Übernahme der Kindergartenkosten. Dabei liegt die Arbeitgeber-Ersparnis beim Arbeitgeberzuschuss „Verpflegung“, also dem Hrmony Essenszuschuss, wesentlich höher, als bei anderen Benefits wie beispielsweise dem Jobticket.
Bei einem Job- oder Deutschlandticket liegt die Gehaltserhöhung über den Arbeitgeberzuschuss bei gerade mal 50 € pro Monat. Des Weiteren und vor allem im Gegensatz zu dem genannten Jobticket, dass naturbedingt nur für Arbeitnehmende ohne eigenen PKW interessant ist, ist ein Zuschuss zum Essen ein universell Thema, dass bei jedem Arbeitnehmenden Anklang findet.
Der Sachbezugswert für die Verpflegung von Arbeitnehmenden liegt in 2024 bei 4,13 €. Arbeitgebende können so ihren Beschäftigten eine tägliche Mittagsmahlzeit in Höhe von 7,23 € steuerfrei gewähren und ihnen so eine Gehaltserhöhung von 108,45 € monatlich garantieren.
Doch auch Arbeitgebende profitieren von den Arbeitgeberzuschüssen. Allein über den Essenszuschuss sparen sie monatlich pro Arbeitnehmendem über 115 € im Vergleich zu einer äquivalenten Netto-Barlohnerhöhung in selber Höhe. In einem Unternehmen mit 500 Angestellten bedeutet das eine jährliche Ersparnis von über 690.000 €.
Lohnnebenkosten in Konzernen mit dem Hrmony Essenszuschuss senken
Nutzen Sie die staatlichen Vorteile einer Steuerersparnis mit den digitalen Essensmarken von Hrmony. Unsere Essensmarken können Sie über den Arbeitgeberzuschuss „Verpflegung“ problemlos nutzen.
Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer teilnehmenden Arbeitnehmenden zur Einrichtung der Arbeitnehmer-Accounts. Danach entfällt für Sie jeglicher Folgeaufwand. Wir prüfen für sie jeden eingehenden Essensbeleg und erfassen den jeweils gültigen Essenszuschuss für diesen Beleg.
Am Monatsende erhält ihre Entgeltabrechnung oder ihr Steuerberater eine Erstattungsdatei im Wunschformat zum Import in die Lohnsoftware von Hrmony. Dabei unterstützen wir alle gängigen Lohnsoftware-Format wie Haufe, Datev, Sage, Addison und viele weiter. Ebenfalls ist es problemlos möglich, die Datei im offenen .csv Format zu versenden.