So bleiben Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende steuerfrei
Das Jahr neigt sich seinem Ende zu, und mit der Weihnachtszeit kommt auch die Zeit der Geschenke. Für Arbeitgebende bietet diese Zeit eine Gelegenheit, ihren Mitarbeitenden eine Freude zu bereiten und gleichzeitig ihre Wertschätzung zu zeigen. Doch wie können Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende steuerfrei bleiben und welche Regelungen sind dabei zu beachten?
Zeit, sich Gedanken zu machen, womit Sie Ihrer Belegschaft zu Weihnachten eine Freude bereiten können. Wenn Sie Ihr Team mit einem Weihnachtsgeschenk überraschen wollen, bietet Ihnen das Lohnsteuerrecht einige Möglichkeiten, Ihre Präsente steuerfrei und nicht sozialabgabepflichtig zu verschenken.
Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende innerhalb der 50-Euro-Freigrenze
Die erste Möglichkeit, Geschenke steuerfrei zu machen, ist die 50-Euro-Freigrenze. Diese erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden einmal im Monat Sachbezüge im Wert von insgesamt 50 € zukommen zu lassen. Diese können beispielsweise in Form von Gutscheinen oder digitalen Waren an die Mitarbeitenden übergeben werden. Im Hrmony Sachbezug sind zum Beispiel Tankgutscheine, das Deutschlandticket oder Gutscheine für Supermärkte besonders beliebt.
Im Dezember können Arbeitgeber diese Freigrenze nutzen, um ihren Mitarbeitenden ein Weihnachtsgeschenk zukommen zu lassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die 50-Euro-Grenze eine Freigrenze ist, und dass der Gesamtbetrag vollständig versteuert werden muss, wenn er überschritten wird.
Sollten Sie also überlegen, das Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeitenden unter der 50-Euro-Freigrenze laufen zu lassen, prüfen Sie bitte genau, ob Sie nicht noch andere Posten damit bestreiten.
Aufmerksamkeiten innerhalb der 60-Euro-Freigrenze: Kein Geschenk zu Weihnachten für Mitarbeitende
Neben der monatlichen 50-Euro-Freigrenze können Geschenke auch im Wert von bis zu 60 € steuerfrei und abgabefrei überreicht werden. Dafür ist allerdings ein persönlicher und einmaliger Anlass vonnöten, wie zum Beispiel eine Hochzeit, ein Dienstjubiläum oder ein Geburtstag. In diesem Fall gilt die 60-Euro-Freigrenze pro Anlass, so dass es durchaus möglich ist, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gleich zweimal in einem Monat zu beschenken.
Weihnachten allerdings ist (nicht nur) steuerrechtlich ein Fest für alle und kein persönlicher Anlass, wie eine Hochzeit oder eine Geburt. Das bedeutet, dass die Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeitenden leider nicht unter dieser Regelung verbucht werden können. Weiterhin ist auch die 60-Euro-Grenze eine Freigrenze, die nicht überschritten werden kann, ohne dass auf den Gesamtbetrag Steuern fällig werden.
Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende während einer Betriebsveranstaltung mit einem Freibetrag von 110 €
Eine weitere Option ist die Verbindung des Weihnachtsgeschenks mit einer Betriebsveranstaltung. Pro Jahr können Arbeitgeber zwei Betriebsveranstaltungen mit einem Freibetrag von je 110 € pro Mitarbeiter:in ausrichten. Sollten Sie also Ihren Mitarbeitenden ein Weihnachtsgeschenk im Wert von über 50 € machen wollen, können Sie dies zum Beispiel mit einer Weihnachtsfeier verbinden. Diese zählt als Betriebsveranstaltung.
In den Freibetrag von 110 € können dann nämlich auch die Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende mit einberechnet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine einfache Bescherung noch nicht als Betriebsveranstaltung gilt. Dafür braucht die Veranstaltung einen festlichen Rahmen mit Reden, Bewirtung oder Musikvorführungen.
Sollten die Kosten für die Weihnachtsfeier den Freibetrag von 110 € überschreiten, sind nur die Zusatzkosten zu versteuern. Hier bietet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von 25 Prozent und erlässt Ihnen die Sozialabgaben.
Ein kleiner Trick für mehr Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende
Ein kleiner Trick, die Kosten für die Weihnachtsfeier und die Weihnachtsgeschenke etwas zu erhöhen: Kombinieren Sie den monatlichen 50-Euro-Sachbezug einfach mit dem Freibetrag von 110 €.
Sollte der Sachbezug also in diesem Monat noch nicht anderweitig in Anspruch genommen worden sein, kommen Sie pro Mitarbeiter:in immerhin auf einen steuerfreien und nicht-sozialabgabepflichtigen Betrag von 164 €.
Das schönste Geschenk zu Weihnachten für Mitarbeitende: Ein brandneuer Benefit
Zwar kein klassisches Weihnachtsgeschenk, aber ein gerne gesehene Geste auf jeder Weihnachtsfeier: Die Einführung eines neuen Benefits.
Ob Hrmony Essenszuschuss, Mobilität oder weitere Benefits – das neue Jahr startet sich umso motivierter, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden zu Weihnachten Wertschätzung schenken. Und das muss nicht mal große Kosten verursachen. Der Hrmony Essenszuschuss lässt sich per Gehaltsumwandlung zum Beispiel komplett kostenneutral einführen. So erhalten Mitarbeitende mehr Nettolohn ohne das extra Budget in die Hand genommen werden muss.